Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wubega Gebäude- und Gartendienste
Inhaber: Younes Ayoub
Am Hofe 38
42349 Wuppertal
Deutschland

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Vereinbarungen und Leistungen, die zwischen Wubega Gebäude- und Gartendienste (im Folgenden „wir“ oder „uns“) und unseren Kunden (im Folgenden „Kunde“) geschlossen werden.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hausmeisterservice, Winterdienst, Umzüge, Entrümpelungen und Kleintransporte gemäß der individuellen Vereinbarung.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald wir die Buchung oder Beauftragung schriftlich, per E-Mail oder in Textform bestätigen. Mit der Beauftragung unserer Leistungen erkennt der Kunde diese AGB an.

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt.

4. Leistungsumfang

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Gebäudereinigung (Innen- und Außenbereiche)

  • Garten- und Grünanlagenpflege

  • Winterdienst

  • Hausmeisterservice

  • Entrümpelungen

  • Umzüge

  • Kleintransporte (kein internationaler  Transport/keine Spedition)

Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Auftrag festgelegt. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

5. Bild- und Videoaufnahmen zu Marketingzwecken

Wir dürfen Vorher-Nachher-Bilder oder Videos von unseren Arbeiten anfertigen und zu Werbezwecken (z. B. Website, Social Media) verwenden, sofern der Kunde vorher ausdrücklich zugestimmt hat (schriftlich oder mündlich).
Es werden keine personenbezogenen Daten, Gesichter oder private Adressen erkennbar dargestellt.
Ein Widerruf der Einwilligung ist nur für zukünftige Aufnahmen möglich – bereits verwendetes Material bleibt hiervon unberührt.

6. Stornierungen und Terminabsagen

  • Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Termin kostenfrei möglich.

  • Weniger als 24 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: bis zu 70 % der Auftragssumme

Stornierungen müssen in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen und uns nachweisbar zugehen.

7. Pflichten des Kunden vor und während der Leistungserbringung

Der Kunde ist verpflichtet:

  • rechtzeitig Zugang zu allen Arbeitsbereichen zu ermöglichen

  • Hindernisse, empfindliche oder wertvolle Gegenstände zu sichern

  • uns über Besonderheiten, Gefahrenquellen oder unterirdische Leitungen zu informieren

Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, behalten wir uns vor:

  1. den Auftrag abzubrechen und den vollen Preis zu berechnen oder

  2. den Mehraufwand gesondert abzurechnen.

8. Zusatzkosten bei Mehraufwand

Stellt sich während der Arbeit heraus, dass der tatsächliche Aufwand höher ist als vereinbart (z. B. zusätzliche Flächen, schwer zugängliche Bereiche, stärkerer Verschmutzungsgrad), behalten wir uns vor, den Mehraufwand nach Quadratmeter- oder Pauschalsatz gesondert abzurechnen.
Der Kunde wird vorab informiert und muss der Fortsetzung zustimmen.

9. Haftung

Wir haften ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht wurden.
Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

Keine Haftung übernehmen wir für:

  • nicht ordnungsgemäß gesicherte oder verpackte Gegenstände

  • bereits vorhandene Schäden

  • Witterungseinflüsse oder höhere Gewalt

Die gesetzlich zwingende Haftung (z. B. für Personenschäden) bleibt unberührt.

10. Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

  • Maßgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs auf unserem Geschäftskonto.

  • Zu den Mahnungen können pauschale Mahngebühren anfallen.

Inkasso / Rechtsanwalt:

  • Erfolgt nach einer 3. Mahnung keine vollständige Zahlung, wird die Forderung ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt übergeben.

  • Alle daraus entstehenden zusätzlichen Kosten (Inkassogebühren, Anwaltskosten, Gerichtskosten) trägt der Kunde zusätzlich zur Hauptforderung.

Vorauszahlung und Sicherheit:

  • Bei Neukunden, Großaufträgen oder begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit sind wir berechtigt, vor Beginn der Arbeiten eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

  • Wird diese nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Auftrag zu stornieren und 50 % der Auftragssumme als Ausfallentschädigung zu berechnen.

11. Reklamationen

Mängel oder Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, in Textform zu melden und durch Fotos zu dokumentieren.
Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Eine berechtigte Reklamation berechtigt nicht zur Zurückhaltung der vollständigen Zahlung.

12. Besondere Regelungen für Garten- und Außenarbeiten

  • Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an Pflanzen, Bäumen oder Rasenflächen, die durch Krankheiten, Schädlinge oder Witterung entstehen.

  • Der Kunde ist verpflichtet, uns über unterirdische Leitungen, Kabel oder sonstige Gefahrenquellen zu informieren.

  • Für Schäden an nicht gemeldeten Installationen wird keine Haftung übernommen.

13. Besondere Regelungen für Winterdienst

Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen örtlichen Gemeindereinigungssatzungen bezüglich der Räum- und Streupflicht bei winterlichen Wetterlagen. Die Notwendigkeit eines Winterdiensteinsatzes wird von Wubega eigenständig und rechtzeitig festgestellt.

Das Entfernen von Schnee und Eis kann in bestimmten Fällen erst beim nächsten regulären Einsatz oder nach vorheriger Absprache – gegebenenfalls gegen zusätzliche Vergütung – erfolgen. Dies betrifft insbesondere:

  • Schnee oder überfrierende Nässe, die von nicht geräumten Nachbargrundstücken auf die Flächen getragen werden,

  • Schnee oder überfrierende Nässe, die durch die Straßenreinigung auf bereits geräumte Gehwege gelangen,

  • Glättebildung infolge defekter Dachrinnen oder durch Schmelzwasser,

  • Schneemassen, die durch Dachlawinen auf die Flächen fallen.

Soweit Zugänge und Einfahrten nicht blockiert werden, können die Ränder der zu räumenden Flächen für die Ablagerung des Schnees genutzt werden. Eine Abfuhr des Schnees erfolgt ausschließlich nach gesonderter Beauftragung und Berechnung.

Kann der Wubega aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht von ihm zu vertretender Umstände ein Grundstück nicht erreichen, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. Der Auftraggeber ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass das Grundstück über öffentlichen oder privaten Raum mit Fahrzeugen erreichbar bleibt.

Der Winterdienst erfolgt ohne gesonderte Einzelfallbeauftragung ausschließlich in der Wintersaison, die vom 01.11. bis zum 31.03. dauert. Einsätze vor oder nach diesem Zeitraum werden gesondert nach Aufwand und mit einer zu vereinbarenden Pauschale abgerechnet.

14. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Details finden sich in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, unser Geschäftssitz.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.